Ein Rollator trägt zur Verbesserung der eigenen Mobilität nach Operationen, bei Erkrankungen oder zunehmender Instabilität beim Gehen im Alter bei. Sowohl in den eigenen vier Wänden als auch auf der Straße erweist sich diese Gehhilfe als wertvolle Stütze und überaus praktischer Begleiter im Alltag. Doch trotz aller Vorteile gibt es die „fahrbare Gehhilfe“ nur selten auf Rezept.
Kurz zusammengefasst
- Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für Standardmodelle, abzüglich einer Zuzahlung von 5-10 Euro. Die möglichen Ausstattungsmerkmale der Rollatoren variieren dabei bei den verschiedenen Kassen.
- Erhältst du den Rollator auf Rezept, ist dieser lediglich eine Leihgabe. Bei fahrlässigen Schäden haftest du möglicherweise.
- Entscheidest du dich für einen Rollator mit mehr Komfort, trägst du die zusätzlichen Kosten selbst, sofern keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Inhalt
Rollator auf Rezept – Eigentum oder Leihgabe?
Ein Rollator auf Rezept verbleibt für gewöhnlich im Eigentum der Krankenkasse, die ihn PatientInnen für einen Zeitraum von 3-5 Jahren zur Verfügung stellt. Soll die Nutzung länger andauern, bedarf es nicht selten einer weiteren ärztlichen Verordnung. Bei einer verkürzten Nutzungsdauer – etwa, wenn der Patient oder die Patientin verstirbt – geht der Rollator für gewöhnlich an die Krankenkasse zurück.
Bei Beschädigungen ist es durch den Leihstatus damit auch nicht unüblich, dass die Krankenkasse oder der Fachhändler Haftungsansprüche geltend macht, wenn eine fahrlässige Beschädigung vorliegt.
Mit Pflegestufe
Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, sollen zur Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen beitragen und die Bewältigung des Alltags erleichtern. Ähnlich wie die Krankenkasse können bei der Beantragung über die Pflegeversicherung Zuzahlungen anfallen. Das sind bis zu 25 Euro je Hilfsmittel. Auch hier hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Der Antrag erfolgt hier über die Pflegekasse, die den MDK beauftragt, die Notwendigkeit des Hilfsmittels vor Ort zu überprüfen.
Auf Rezept ohne Zuzahlung
Wird der Rollator ärztlich verordnet und daher durch die Krankenkasse finanziert, liegt der Zuzahlungsanteil für gesetzlich Versicherte bei 10 Prozent. In der Praxis sind das mindestens fünf, maximal aber zehn Euro.
Überschreitet die Summe aller Zuzahlungen die Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, ist eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen möglich. Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Belastungsgrenze bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen.
Die Zuzahlung entrichtet man dabei in der Regel direkt an den Leistungserbringer, d. h. in der Regel das Sanitätshaus, bei dem du den Rollator bestellst.
Wie oft ist eine Beantragung möglich?
Bei Bedarf geht man einmal zum Arzt und lässt sich das Rezept ausstellen. Dieser entscheidet sich in der Regel für ein Modell, das der medizinischen Notwendigkeit entspricht. Nach Vorlage des Rezeptes erhältst du den Rollator für einen Zeitraum für fünf Jahren. Eingeschlossen sind in der Regel Reparaturen und andere Services, sodass du auch bei einem Defekt kein neues Rezept benötigst.
Manche Krankenkassen ersetzen das Gerät nach Ablauf von fünf Jahren automatisch, bei anderen musst du es erneut durch ein Rezept beantragen.
Ändert sich in der Zwischenzeit jedoch die medizinische Notwendigkeit, d. h. benötigst du ein Modell, das z. B. besonders leichtgängig ist oder zusätzliche Krankheitsbilder berücksichtigt, kann der Arzt ein neues Rezept ausstellen.
Rollatoren im Internet bestellen
Deutlich günstiger als im Fachhandel sind in der Regel Rollatoren bei Onlineshops. Doch nicht jeder Shop ist gleichzeitig auch Vertragspartner einer Krankenkasse, d. h. die Kostenübernahme ist nicht gewährleistet. Dies solltest du im Vorfeld unbedingt abklären, um auf den Kosten nicht sitzenzubleiben.
Auch stellen sich hier Fragen nach der Garantie und Serviceangeboten. Informiere dich vor dem Kauf, was im Falle von Reparaturen und Notfällen angedacht ist. Gleiches gilt für eine Einweisung, die hier zumindest telefonisch stattfinden sollte.
Sei dir bei einem Kauf im Internet auch im Klaren darüber, dass der Rollator nicht unbedingt vollständig vormontiert ist und vor dem ersten Einsatz damit noch einige handwerkliche Fähigkeiten gefragt sein können.
Krankenkassen – die Leistungen variieren
Die Regelungen zur ärztlichen Verordnung von Rollatoren sind nicht bei allen Krankenkassen gleich. Es lohnt sich also, den Tarif vorher zu checken. gleichzeitig ist es wichtig, dass der ärztlich verordnete Rollator auch alle Anforderungen erfüllt, die die Krankenkasse an das Hilfsmittel stellt.
Aspekt | Techniker | Barmer | DAK |
---|---|---|---|
ärztliche Verordnung | ja | ja | ja |
Vertragspartner | ja | ja | ja |
Zuzahlung | 5-10 Euro | 5-10 Euro | 5-10 Euro |
Bezugsmöglichkeit über andere Quellen als Vertragspartner | ja, aber ohne volle Kostenübernahme | nein | nein |
Service | Beratung zu Hause, Lieferung nach Hause, Reparatur und Ersatz | Beratung und Lieferung auch nach Hause in Absprache mit dem Vertragspartner, Einweisung, Montage, Reparatur, Ersatz | Beratung und Lieferung auch nach Hause in Absprache mit dem Vertragspartner, Einweisung, Montage. Reparatur und Ersatz nur im Rahmen der Gewährleistung, Notdienst |
Grundausstattung | Sitzfläche, anatomische Feststellbremse, Klappmechanismus, rundum bewegliche Räder, Rückengurt, Stockhalter, Einkaufskorb oder Einkaufsnetz | Luftbereifte Räder oder Vollgummiräder, Bremssystem, Faltvorrichtung für den Transport, höhenverstellbare Handgriffe | Sitzfläche, höhenverstellbare und abrutschsichere Schiebegriffe, höhenverstellbare Stützrohre, Bremssystem mit Arretierung, lenkbare Vorderräder, bedarfsgerechte Bereifung – vorrangig PU, Bruchsicherheit, abnehmbarer Korb oder Tasche, Stockhalter |
Ausstattung nach medizinischer Verordnung | k.A. | Stockhalter, Korb, Tablett, Sitzfläche, Leicht-Rollatormodelle, besonders stabile Rollatormodelle | Leichtgewichtrollator bis 8kg, abnehmbares Tablett, Rückengurt oder Rückenbügel |
vorherige Bewilligung nötig | nein | nein | nein |
Gewicht | 9 kg | k.A. | bis 12 kg inkl. Zubehör |
Zusatzausstattung erlaubt | ja, aber nur bei privater Aufzahlung | ja, aber nur bei privater Aufzahlung | ja, aber nur bei privater Aufzahlung |
alternatives Modell erlaubt | ja, aber nur bei privater Aufzahlung | ja, aber nur bei privater Aufzahlung | ja, aber nur bei privater Aufzahlung |
Versorgungszeitraum | 5 Jahre | k.A. | 5 Jahre |
Kostenfreier Austausch nach Ablauf des Versorgungszeitraums | ja | k.A. | ja |
Besonders komfortable, leichte oder stabile Modelle kosten für gewöhnlich extra – es sei denn, der Arzt bescheinigt hier eine medizinische Notwendigkeit. Das muss allerdings auch ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt sein.
Wer sich in therapeutischer Behandlung befindet, kann hier nach einer Empfehlung für einen geeigneten Rollator einholen. Viele ÄrztInnen kommen einer solchen Empfehlung dann auch nach.
Welche Rollatormodelle zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Kosten für ein Standardmodell. Komfort kostet extra, so lange es keine medizinische Notwendigkeit dafür gibt.
- Standardmodelle sind die einfachste und auch günstigste Variante. Sie eignen sich bei einer normalen Gehbehinderung, die z. B. altersbedingt auftritt. Die Rollatoren sind luftbereift oder haben Räder aus Vollgummi. Auch Bremssystem und höhenverstellbare Griffe gehören zur Grundausstattung.
- Premiummodelle verfügen über mehr Zubehör wie eine Stockhalterung, einen Korb oder eine Rückenlehne.
- Kombi- und Sondermodelle lassen sich oft zu einem Rollstuhl umbauen. Diese Variante eignet sich speziell bei Patientinnen mit MS oder Rheuma. Auch bei schweren Krankheitsbildern wie Lähmungserscheinungen oder starkem Übergewicht kommt ein solches Produkt infrage.
Sieht die Krankenkasse keine Notwendigkeit für eine gehobene Ausstattung, kannst du dir dennoch ein solches Modell anschaffen – trägst dabei allerdings die Mehrkosten aus eigener Tasche.
Den Rollator auf Rezept beantragen – so geht’s
- Als Erstes führt der Weg zum Arzt. Es empfiehlt sich, schon vor dem Termin erste Informationen einzuholen, um den Arzt direkt über die eigenen Bedürfnisse zu unterrichten.
- Beim Ausstellen des Rezeptes achte darauf, dass die Angaben auf dem Rezept möglichst detailliert erfolgen. Lediglich konkrete Hersteller oder Modelle dürfen auf dem Rezept nicht vermerkt sein – wohl aber die Hilfsmittelverzeichnisnummer.
- Du kannst den Rollator jetzt online bestellen oder im Fachhandel in Auftrag geben.
- Noch einfacher ist der Weg, wenn du dir den Rollator ohne Rezept einfach selbst kaufst. Damit umgehst du Fragen einer möglichen Haftung bei Beschädigungen und den zeitlichen Aufwand für den Schriftverkehr bzw. den Gang zum Arzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass du ein neues Gerät erhältst. Bei der Verordnung eines Standardmodells gibt der Fachhandel oftmals gebrauchte Geräte aus.
Weiterführende Links
Hier findest du hilfreiche Tipps zum Umgang mit dem Rollator:
Dieses Video gibt Hinweise zur Hilfsmittelbeschaffung am Beispiel eines Rollators:
- Stiftung Warentest hat verschiedene Rollatoren untersucht: https://www.test.de/Rollatoren-Komfort-kostet-extra-4660522-0/
- Eine Anleitung zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln über die Pflegekasse findest du hier: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/so-werden-hilfsmittel-beantragt/